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Aufzug barrierefrei nach DIN 18040-2: Anforderungen und Planung

Barrierefreier Aufzug nach DIN 18040-2: Anforderungen und Planung

Ein Aufzug macht Wohnungen und Gemeinschaftsbereiche für viele Menschen erst erreichbar. Damit er von Rollstuhlnutzenden ebenso wie von Menschen mit Geh-, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen genutzt werden kann, müssen Kabine, Türen, Bedienelemente und Orientierung zusammenspielen. Für barrierefreies Bauen in Wohnungen beschreibt die DIN 18040-2 wichtige Planungsgrundlagen.

Was regelt die DIN 18040-2?

Die DIN 18040-2 behandelt die barrierefreie Planung von Wohnungen und deren Erschließung. Dazu gehören unter anderem Wege innerhalb des Gebäudes und die Nutzung von Aufzügen. Für öffentlich zugängliche Gebäude ist grundsätzlich die DIN 18040-1 relevant. Technische Anforderungen an Aufzüge ergeben sich außerdem aus den einschlägigen Aufzugsnormen, insbesondere der DIN EN 81-70.

Welche Anforderungen im konkreten Bauvorhaben gelten, hängt unter anderem von der Gebäudenutzung, dem jeweiligen Landesbaurecht und den Genehmigungsbedingungen ab. Die Norm sollte deshalb gemeinsam mit der aktuellen technischen Planung und den örtlichen Vorschriften betrachtet werden.

Kabine und Tür: Platz für Rollstuhl und Begleitung

Für einen barrierefrei nutzbaren Aufzug werden häufig Kabinenmaße von mindestens 1,10 m Breite und 1,40 m Tiefe sowie eine lichte Türbreite von mindestens 0,90 m angesetzt. Diese Maße ermöglichen vielen Rollstuhlnutzenden das Einfahren und Wenden beziehungsweise Rangieren in der Kabine. Je nach Anwendungsfall und geforderter Nutzungsqualität können größere Maße erforderlich sein.

Auch der Bereich vor dem Aufzug muss ausreichend Bewegungsfläche bieten. Türen dürfen das Ein- und Ausfahren nicht unnötig erschweren. Automatische Türen mit genügend langer Offenhaltezeit und einer geeigneten Schutzeinrichtung helfen, Zusammenstöße oder ein vorzeitiges Schließen zu vermeiden.

Bedienelemente und Orientierung

Bedienelemente müssen gut erreichbar und verständlich angeordnet sein. Ihre Höhe und Position sollten so geplant werden, dass sie auch im Sitzen erreichbar sind und nicht unmittelbar in einer schwer zugänglichen Ecke liegen. Gut erkennbare Taster, deutliche Beschriftungen und ein spürbarer Kontrast zum Hintergrund erleichtern die Bedienung.

Für Menschen mit Sehbeeinträchtigung sind tastbare Zeichen und eine eindeutige Kennzeichnung der Etagen hilfreich. Akustische Ansagen können darüber informieren, welcher Stock erreicht wurde. Ergänzende optische Anzeigen unterstützen Menschen mit Hörbeeinträchtigung. Die konkrete Ausführung richtet sich nach den geltenden Normen und dem Nutzungskonzept des Gebäudes.

Der Weg zum Aufzug gehört dazu

Ein barrierefreier Aufzug allein macht ein Gebäude noch nicht barrierefrei. Der Zugang muss stufenlos erreichbar sein; Türen, Flure und Übergänge auf dem Weg dorthin dürfen die Nutzung nicht verhindern. Ebenso wichtig sind ausreichend Bewegungsflächen vor der Aufzugstür und eine gut auffindbare, verständliche Beschilderung.

Checkliste für die Planung

  • Kabinen- und Türmaße passend zur vorgesehenen Nutzung festlegen.
  • Ausreichende Bewegungsflächen vor dem Aufzug berücksichtigen.
  • Bedienelemente erreichbar, kontrastreich und eindeutig gestalten.
  • Visuelle und akustische Informationen zur Orientierung vorsehen.
  • Automatische Türen und geeignete Schutzsysteme einplanen.
  • Den gesamten stufenlosen Weg vom Eingang bis zur Wohnung mitprüfen.
  • Landesbaurecht, Genehmigungsauflagen und die aktuellen Normfassungen beachten.

Fazit

Ein Aufzug nach den Grundsätzen der DIN 18040-2 verbindet ausreichenden Platz mit erreichbarer Bedienung und verständlicher Orientierung. Entscheidend ist, ihn nicht isoliert zu betrachten: Erst wenn auch der Weg zum Aufzug und die angrenzenden Bereiche nutzbar sind, entsteht eine durchgängige barrierefreie Erschließung. Für Neubau und Umbau empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit Fachplanung, Aufzugshersteller und zuständiger Baubehörde.

 

Häufig gestellte Fragen zur Barrierefreiheit von Aufzügen gemäß DIN 18040-2

  1. Was ist die DIN Norm 18040-2?
  2. Welche Anforderungen stellt die DIN 18040-2 an barrierefreies Bauen?
  3. Wie groß muss ein barrierefreier Aufzug sein?
  4. Welche Maße muss ein barrierefreier Aufzug mindestens haben?
  5. Was bedeutet barrierefrei nach DIN 18040?

Was ist die DIN Norm 18040-2?

Die DIN 18040-2 ist eine deutsche Norm für das barrierefreie Bauen von Wohnungen. Sie beschreibt, wie Wohnungen und ihre Zugänge so geplant und gestaltet werden sollen, dass sie möglichst von allen Menschen genutzt werden können – auch von Menschen mit Behinderungen. Dazu enthält sie Anforderungen und Empfehlungen unter anderem zu Bewegungsflächen, Türen, Bedienelementen und Aufzügen. Welche Vorgaben im Einzelfall verbindlich sind, hängt auch vom Landesbaurecht und den geltenden technischen Vorschriften ab.

Welche Anforderungen stellt die DIN 18040-2 an barrierefreies Bauen?

Die DIN 18040-2 beschreibt, wie Wohnungen und ihre Zugänge so geplant werden, dass sie möglichst selbstständig und ohne besondere Erschwernis genutzt werden können. Dazu zählen stufenlose Wege, ausreichende Bewegungsflächen und nutzbare Türen sowie gut erreichbare, verständliche Bedienelemente. Bei Aufzügen sind unter anderem Kabinen- und Türmaße, Bewegungsflächen vor dem Aufzug und eine barrierearme Bedienung zu berücksichtigen. Welche konkreten Maße und Ausstattungen gelten, hängt vom Anwendungsfall und den einschlägigen technischen Regeln ab; für Aufzüge ist außerdem die DIN EN 81-70 relevant.

Wie groß muss ein barrierefreier Aufzug sein?

Nach DIN 18040-2 sollte die Kabine eines barrierefrei nutzbaren Aufzugs mindestens 1,10 m breit und 1,40 m tief sein; die lichte Türbreite sollte mindestens 0,90 m betragen. Diese Maße ermöglichen vielen Rollstuhlnutzenden das Einfahren und Rangieren. Je nach Nutzung, Gebäudeanforderungen und geltenden Vorschriften können größere Maße erforderlich sein.

Welche Maße muss ein barrierefreier Aufzug mindestens haben?

Nach DIN 18040-2 sollte die Kabine eines barrierefreien Aufzugs mindestens 1,10 Meter breit und 1,40 Meter tief sein; die lichte Türbreite sollte mindestens 0,90 Meter betragen. Diese Maße ermöglichen vielen Rollstuhlnutzenden das Einfahren und Manövrieren. Je nach Gebäude, Nutzung und geltendem Landesbaurecht können größere Abmessungen erforderlich sein.

Was bedeutet barrierefrei nach DIN 18040?

Barrierefrei nach DIN 18040 bedeutet, dass bauliche Anlagen so geplant und ausgeführt werden, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen möglichst selbstständig und ohne besondere Erschwernis genutzt werden können. Bei einem Aufzug betrifft das beispielsweise ausreichend große Kabinen- und Türmaße, gut erreichbare und erkennbare Bedienelemente sowie verständliche optische und akustische Informationen. Welche konkreten Anforderungen gelten, hängt davon ab, ob es sich um Wohnungen oder öffentlich zugängliche Gebäude handelt; außerdem sind die jeweils geltenden technischen Normen und baurechtlichen Vorgaben zu beachten.

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